Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Temporäre Betriebseinschränkungen

Temporäre Betriebseinschränkungen

Bei temporären Betriebseinschränkungen handelt es sich um Gebiete mit zeitlich begrenzten Flugbeschränkungen. Diese werden auch als
NOTAMs bezeichnet. NOTAM steht für "Notice to Airmen" (Deutsch: Mitteilung an die Flugzeugführer). NOTAMs sind wichtige Informationen, die an Piloten oder Flughafenbetreiber herausgegeben werden, um sie über Änderungen oder besondere Ereignisse in der Luftfahrtumgebung zu informieren. Diese Mitteilungen sind auch für Drohnenpiloten relevant, da in Gebiete mit temporären Betriebseinschränkungen auch von Drohnen nicht eingeflogen werden darf. Gegenstand dieser Mitteilungen können beispielsweise Informationen über Flughafensperrungen, Änderungen an Navigationshilfen, Wetterwarnungen, Großveranstaltungen und andere sicherheitsrelevante Inhalte sein. Nachfolgend sind aktuelle NOTAMs aufgelistet.
Weitere Informationen finden Sie auch bei der Deutschen Flugsicherung GmbH unter VFR-Informationen