A drone flies in the nature

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Polizeilicher Einsatz in Nordrhein-Westfalen

Vom 20. März 2026 ab 00:00 Uhr (MEZ) bis zum 27. März 2027 23:59 Uhr (MEZ) ist der Drohnenbetrieb wegen eines polizeilichen Einsatzes in Nordrhein-Westfalen eingeschränkt.

Aufgrund der großen Anzahl der Stützstellen wird auf die km-Datei im Anhang verwiesen.

Das Gebiet erstreckt sich vom Boden bis 305 m über dem Boden (1000 ft AGL).

In diese Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.

Bei Fragen steht Ihnen das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste unter der Telefonnummer +49 (0) 203 / 4175 - 43901 oder 43044 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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